- Römische Kurie
- päpstliche Behörden; Kurie
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katholische Kirche: die Gesamtheit der kirchlichen Behörden, durch die der Papst die katholische Kirche leitet. Für das Bistum Rom und für die Vatikanstadt bestehen besondere päpstliche Behörden. Zur römischen Kurie gehören seit der Reform 1988 fünf Behördengruppen: 1) das Staatssekretariat unter Leitung des Kardinalstaatssekretärs; 2) neun Kurienkongregationen; 3) drei Gerichtshöfe (Apostolische Paenitentiarie, Apostolische Signatur, Rota Romana [Rota]); 4) elf Päpstliche Räte; 5) drei Ämter (die Apostolische Kammer, die Präfektur der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhles, die Vermögensverwaltung des Apostolischen Stuhles). Außerdem zählen zur römischen Kurie die Präfektur des Päpstlichen Hauses sowie das dem Staatssekretariat zugeordnete Zentralamt für kirchliche Statistik. Der römischen Kurie sind auch die (1998) fünf Päpstlichen Kommissionen (für die kulturellen Güter der Kirche; für kirchliche Archäologie; für die Vulgata; die Päpstliche Bibelkommission; die Päpstliche Kommission »Ecclesia Dei«) und die Internationale Theologenkommission zugeordnet, ebenso die Päpstlichen Ausschüsse für die Durchführung der internationalen eucharistischen Kongresse und für Geschichtswissenschaften sowie der Ausschuss für die Vorbereitung des heiligen Jahres 2000. Das Päpstliche Jahrbuch von 1998 nennt zudem zehn Institutionen, die mit der römischen Kurie verbunden sind, darunter das Vatikanische Geheimarchiv, die Vatikanbibliothek, Radio Vatikan, das Fernsehzentrum des Vatikan und die Vermögensverwaltung von Sankt Peter. Leitende Behörde für die gesamte Vermögens- und Wirtschaftsverwaltung des Heiligen Stuhles ist die 1967 geschaffene Präfektur der wirtschaftlichen Angelegenheiten. Das 1942 errichtete »Istituto per le opere di Religione« (»Institut für die Werke der Religion«) besorgt die Bankgeschäfte des Heiligen Stuhles und der großen Ordensgemeinschaften. Über die finanziellen Verhältnisse des Heiligen Stuhles gibt es keine amtliche Veröffentlichungen. Allerdings wurden in den letzten Jahren nach Prüfung durch einen Kardinalsrat summarisch einige Angaben zum jährlichen Haushalt veröffentlicht.Schon um 600, unter Gregor dem Großen, ist deutlich eine Amtsorganisation der Kleriker zu erkennen, die den Papst bei der Leitung der Gesamtkirche unterstützen. Im 12. Jahrhundert ging innerhalb dieser nunmehr »Curia Romana« genannten Organisation die kirchliche Zentralleitung auf das inzwischen fertig ausgebildete Kardinalskollegium (Konsistorium) über. Sixtus V. (1585-90) begründete mit seiner großen Kurialreform, deren Hauptstück die Ersetzung des Konsistoriums durch die Kardinalskongregationen war, die neuzeitliche Organisation der römischen Kurie. Die Kurienreform Pius' X. (1903-14) hat diese in vielen Einzelheiten verbessert, ihre Grundstruktur jedoch nicht verändert. Die grundlegende Neuorganisation des Aufbaus und der Arbeitsfelder der römischen Kurie wurde von Paul VI. (1963-78) in Gang gesetzt und vorangetrieben und fand 1988 in der Kurienreform Johannes Pauls II. ihre Fortsetzung. Im Zuge dieser Reformen ist das Staatssekretariat als Verbindungsbehörde zwischen dem Papst und der römischen Kurie sachlich zur obersten Kurialbehörde geworden. Weitere Reformen sind die Umwandlung der Kardinals- in Kurienkongregationen (durch die Einbeziehung auswärtiger Bischöfe), die Befristung der Mitgliedschaft in ihnen sowie der Amtsdauer der Präfekten und Sekretäre auf jeweils fünf Jahre (bei Möglichkeit der Verlängerung) und die Festsetzung einer Altersgrenze (70 Jahre für die Kurialbeamten im Allgemeinen, 75 Jahre für die leitenden Prälaten und 80 Jahre für alle noch an der römischen Kurie Dienst tuenden Kardinäle). - Während einer Sedisvakanz kann die römische Kurie nur die laufenden Geschäfte erledigen; alle wichtigen, sonst dem Papst vorzulegenden Fragen dürfen vor der Neubesetzung des päpstlichen Stuhles nicht endgültig entschieden werden.B. Hülsebusch: Vatikan von innen. Ein Rundgang durch die Stadt des Papstes (Graz 1997).
Universal-Lexikon. 2012.